Erweiterte Befreiung von der Vermögenssteuer für Nichtansässige bleibt

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Im Jahr 2026 bleibt die erweiterte Befreiung von der Vermögenssteuer bestehen. Dadurch erhalten Nichtansässige die gleichen Vorteile wie Personen, die in Spanien leben, was laut Finanzministerium notwendig ist, um das Steuersystem gerechter zu gestalten.

Bis 2023 galt die Befreiung von 700.000 Euro nur für Personen, die in Spanien lebten und über ein Vermögen von mehr als 3 Millionen Euro verfügten. Sie erhielten zusätzlich eine Befreiung von 300.000 Euro für ihren Hauptwohnsitz. Nichtansässige hatten diese Vorteile nicht, was häufig zu Diskussionen und Gerichtsverfahren führte.

Durch die Änderung, die 2023 begann und 2026 fortgesetzt wird, gilt die Freistellung von 700.000 Euro nun für alle, unabhängig davon, wo sie wohnen. Dadurch müssen Ausländer mit Immobilien in Spanien keine Steuern mehr auf die ersten 700.000 Euro ihres Vermögens zahlen.

Lesetipp:  Milton nähert sich Cape Canaveral mit Windgeschwindigkeiten von 140 Stundenkilometern
Jetzt entdecken: Krimis zum Wohlfühlen

Nach Angaben der spanischen Regierung hat diese Anpassung das Steuersystem fairer und besser auf die europäischen Vorschriften abgestimmt. Darüber hinaus bleibt die Solidaritätssteuer auf große Vermögen so lange in Kraft, bis die regionale Vermögenssteuer vollständig überarbeitet ist, ein Prozess, der voraussichtlich noch einige Jahre dauern wird.

Im Jahr 2024 brachte diese Steuer mehr als 650 Millionen Euro ein, die hauptsächlich von Einwohnern von Madrid stammten. Insgesamt zahlten mehr als zwölftausend Großvermögende durchschnittlich 52.000 Euro pro Person. Die Regierung geht davon aus, dass die Beibehaltung der Befreiung im Jahr 2026 sowohl für Einwohner als auch für Ausländer mehr Klarheit und Stabilität schaffen wird.

Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird Spanien weiterhin die bereits in einer autonomen Region gezahlte Vermögenssteuer abziehen. So wird verhindert, dass derselbe Steuerpflichtige zweimal für dasselbe Vermögen zahlen muss, eine Regelung, die ebenfalls bis 2026 gilt.

Quelle: Agenturen